Satzung des Fördervereins

der Maria-Montessori-Grundschule

 

§1 Name und Sitz

1. Der Name des Vereins lautet (nach Eintragung in das Vereinsregister):

Verein zur Förderung der Maria-Montessori-Grundschule e.V.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin Tempelhof, Friedrich-Wilhelm-Straße 72/74.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Vereins und Verwendung seiner Mittel

1. Der Verein dient der Förderung der Schule in pädagogischer und materieller

Hinsicht, insbesondere der Verbesserung der Ausstattung und des aus-

serunterrichtlichen Angebotes, z. B. Schaffung von zusätzlichen Arbeits-

plätzen für Schüler in den Fluren, Einrichtung einer Schülerküche, Förderung

von Projekten nach Ideen von Lehrern und Schülern (Schulgarten,

Schulhofbemalung, Spielplatzgestaltung, etc.), Erhaltung und Ergänzung des

Montessorimaterials, Schulmusikabende, materielle und personelle

Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften, zusätzliche Freizeitangebote für

Schüler (Basteln, Spiele, Filme), Info - Veranstaltungen für Eltern.

2. Der Verein setzt sich dafür ein, die Schule bei der Schaffung einer ange-

messenen Lernatmosphäre über das absolut notwendige Maß hinaus in

Richtung auf die "Schule als Lebensraum" zu unterstützen. Es wird eine Schule

angestrebt, in der Kinder sich wohlfühlen.

Der Verein dient dem Zusammenhalt ehemaliger und aktueller Schüler/innen,

Eltern, Mitarbeiter/innen und Lehrer/innen.

3. Der Verein finanziert sich durch Beiträge und Spenden. Die Spenden werden

auf schulischen Veranstaltungen eingesammelt oder können direkt auf das

Konto des Vereins überwiesen werden.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Jeder darüberhinaus gehende erwerbswirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist

ausgeschlossen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke

verwandt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als

Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand.

 

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der an einer wirkungsvollen Förderung der

schulischen Arbeit an der Maria-Montessori-Grundschule interessiert ist. Es ist

insbesondere an die Eltern, an ehemalige Schüler und Lehrer gedacht.

2. Mitglieder können auch Personengesellschaften und juristische Personen

werden, die die Ausbildung der Schüler wirksam fördern wollen.

3. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie wird dem Antragsteller

schriftlich mitgeteilt.

4. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod

oder Ausschluss durch den Vorstand auf Grund vereinsschädigendem Ver-

haltens; im Einspruchsfalle durch die Mitgliederversammlung.

5. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vermögensteile,

insbesondere nicht auf Beitragsrückzahlung.

§4 Beiträge

1. Die Höhe des Beitrages ist an das Ermessen eines jeden Mitgliedes gestellt,

darf jedoch den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mindestbeitrag

nicht unterschreiten.

2.. Die Zahlung erfolgt auf das Konto des Vereins.

 

§5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a) Mitgliederversammlung

b) Vorstand

 

§6 Mitglieder

1. Die ordentliche Mitglieder-Jahresversammlung wird vom Vorstand bis

spätestens 30. April des Kalenderjahres einberufen. Sie nimmt Berichte des

Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen, entscheidet über die Entlastung des

Vorstandes und wählt den neuen Vorstand sowie 2 Kassenprüfer. Sie

beschließt über Satzungsänderungen, über Betragshöhe und Anträge der

Mitglieder.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Wunsch des Vor-

standes oder 1/3 der Mitglieder einberufen werden.

3. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem

Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung

gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

4. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist

von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß

einberufen worden ist.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, soweit die

Satzung nichts anderes vorschreibt.

6. Zu einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden

Mitglieder erforderlich.

 

§7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vor-

sitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu sechs Beisitzern.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

4. Die Verschuldenshaftung des Vorstandes beschränkt sich auf Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit.

5. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

 

§8 Eigentumsvermerk

Vom Verein finanzierte Anschaffungen verbleiben in seinem Eigentum. Sie

werden als solche kenntlich gemacht und in einem Sonderverzeichnis geführt. Der

Verein überlässt diese Gegenstände leihweise der Schule und damit auch ihrer

Sorgepflicht einschließlich Reparatur- und Unterhaltskosten.

 

§9 Abrechnung und Prüfung

Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Darlegung des Ver-

mögensstatus erfolgt zum Ende des Kalenderjahres. Abrechnung und Vermögen

werden durch die gewählten Kassenprüfer geprüft. Über das Prüfergebnis ist ein

Protokoll anzufertigen.

 

§10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen

Zweckes fällt das gesamte Vermögen des Vereins an die Maria-Montessori-

Grundschule in Berlin Tempelhof, die es für steuerbegünstigte Zwecke verwenden

muss; § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.

 

§11 Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg einzutragen.

 

Berlin Tempelhof, den 16. September 1996

einschließlich Satzungsänderung vom 29.04.1997